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14 Tage Widerrufsrecht

geemarc AmpliDECT COMBI 295 Combo Seniorentelefon Anrufbeantworter

Beschreibung

Verstärktes schnurgebundenes Telefon | mit zusatz-telefon | Hörgerätekompatibel | einfache Bedienung | Einstellbare Hörerlautstärke bis zu 30 dB | Klingellautstärke: DB auf der Basisstation/70DB auf dem Mobilteil | 4 Direktwahltasten auf dem schnurgebundenen Teil (3 davon mit Foto) | Freisprechfunktion | Telefonbuch: 50 Einträge | Wahlwiederholung der 10 letzten gewählten Rufnummern | Stummfunktion | für beide Geräte jeweils 10 Klingeltöne wählbar | Einstellbare Klingellautstärke | extra breite Tasten | Betrieb mit bis zu 5 zusätzlichen Mobilteilen ich Basis möglich | interne Anrufe möglich | lcd-display: | großes Display | weiße Hintergrundbeleuchtung | 7 Wählbare Sprachen auf dem Hörer: II, deutsch, französisch, italienisch, niederländisch, spanisch und russisch | 6 Wählbare Sprachen auf der Basis: II, deutsch, französisch, italienisch, spanisch und russisch | Navigationsmenü | uhrzeit-und Datumanzeige | wecker-funktion | Tastensperre | Anzeige für verbindungsdauer | integrierter Anrufbeantworter: | 15 Minuten Aufnahmezeit | Anzeige der ungelesenen Nachrichten | Fernabfrage | löschen einzelner/gehen Nachrichten | Anrufbeantworter kann auch jederzeit abgeschaltet werden |

Technische Daten

Schnurgebundenes Telefon mit integriertem Anrufbeantworter und Zusatz-DECT-Telefon.Hörgerätekompatibel - Ergonomisch entworfenes Handset mit großen Tasten und hoher KontrastEinstellbare Hörerlautstärke bis zu 30dB - Freisprechfunktion - Lautsprecher EinstellungKompatible Zubehören: - Photodect 295, Telefon mit 4 Fototasten und Lautsprecher - Zusatzhörer Amplidect 295Lieferumfang: Geemarc AmpliDECT COMBI 295 (1 schnurgebundenes + 1 schnurloses Telefon), 2 Netzadapter, 1 Telefonanschluss-Kabel, Akkupack NiMH 2.4V 500 Ma, ausführliche Bedienungsanleitung)

Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.