eufy Security E8213381 Video-Türklingel Dual-Kamera, batteriebetrieben, Basisstation, Paketerkennung, 2K HDR, 16 GB, generalüberholt, schwarz, EU
E8213381 Video-Türklingel Dual-Kamera, batteriebetrieben, Basisstation, Paketerkennung, 2K HDR, 16 GB, generalüberholt, schwarz, EU
97,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Die eufy Security E8213381 Video-Türklingel ist die perfekte Lösung für Ihr Zuhause, um Sicherheit und Komfort zu vereinen. Mit ihrer fortschrittlichen 2K HDR-Technologie sorgt sie dafür, dass jedes Detail klar und deutlich erfasst wird, selbst bei schwierigen Lichtverhältnissen. Die Dual-Kamera-Technologie bietet einen umfassenden Blick auf Ihre Türschwelle, sodass Sie jederzeit wissen, wer vor Ihrer Tür steht.
Ein besonderes Highlight ist die Paketerkennung, die Ihnen sofortige Benachrichtigungen auf Ihr Smartphone sendet, wenn ein Paket geliefert wird. So sind Sie immer informiert und können Diebe und Einbrecher effektiv abwehren. Dank der Dual Motion Detection Technologie werden Fehlalarme um bis zu 95% reduziert, was Ihnen zusätzliche Sicherheit gibt.
Die batteriebetriebene Türklingel ist einfach zu installieren und bietet Ihnen die Flexibilität, sie überall zu platzieren. Mit ihrem eleganten schwarzen Design fügt sie sich nahtlos in jede Umgebung ein. Vertrauen Sie auf die eufy Security E8213381 Video-Türklingel für ein sicheres und modernes Zuhause!
Technische Daten
| Batterien | 1 Lithium-Ionen Batterien erforderlich (enthalten). | |
| Produktabmessungen | 16,5 x 5,5 x 2,97 cm; 349,27 Gramm | |
| Hersteller | Anker | |
| Herstellerreferenz | E8213381-cr | |
| Herkunftsland | China | |
| Marke | eufy Security | |
| Modellname | E8213381 | |
| Konnektivitätstechnologie | WLAN | |
| Kompatible Geräte | [Various Smartphone Brands] | |
| Stromquelle | Batteriebetrieben | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.