Wavlink WL-WN570HA2 AC1200 Outdoor WLAN-Repeater, Dualband 2,4/5 GHz, Access Point, PoE-Unterstützung, IP67
WL-WN570HA2 AC1200 Outdoor WLAN-Repeater, Dualband 2,4/5 GHz, Access Point, PoE-Unterstützung, IP67
94,99 €
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Beschreibung
Der Wavlink WL-WN570HA2 AC1200 Outdoor WLAN-Repeater bietet eine leistungsstarke Dualband-Verbindung (2,4/5 GHz) mit einer beeindruckenden Reichweite von bis zu 200 Metern. Er unterstützt bis zu 64 Geräte gleichzeitig und sorgt so für stabile und schnelle Netzwerkverbindungen auch in großen Außenbereichen. Dank verschiedener Betriebsmodi kann das Gerät flexibel als Repeater, Router oder Access Point eingesetzt werden, was die WLAN-Abdeckung und -Leistung individuell anpasst.
Besonders hervorzuheben ist die wetterfeste IP67-zertifizierte Schutzbox, die den Repeater ideal für den Einsatz in anspruchsvollen Umgebungen macht – von extremer Hitze bis zu starker Feuchtigkeit bleibt das Gerät zuverlässig im Betrieb. Die integrierte Power over Ethernet (PoE)-Funktion ermöglicht eine einfache Installation selbst an Orten ohne Steckdose, indem Strom und Daten über ein einziges Kabel übertragen werden.
Der Wavlink AC1200 Outdoor WLAN-Repeater ist die optimale Lösung, um im Außenbereich, wie im Garten, am Pool oder auf Parkplätzen, schnelles und zuverlässiges WLAN zu genießen – perfekt für HD-Streaming, Online-Gaming und alle Anwendungen mit hohem Datenbedarf.
Technische Daten
| Marke | WAVLINK | |
| Hersteller | WAVLINK | |
| Verpackungsabmessungen | 28,9 x 12,3 x 6,2 cm; 480 Gramm | |
| Modellnummer | 572HC1 | |
| WLAN Typ | 802.11ac | |
| Artikelgewicht | 480 g | |
| Marke | WAVLINK | |
| Standard für drahtlose Kommunikation | 802.11ac | |
| Datenübertragungsrate | 1200 Megabit pro Sekunde | |
| Frequenzbandklasse | Dualband | |
| Besonderes Merkmal | PoE, Wetterfest, IP67-Rating | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
No. 8, Liufang Road Building 9
518109 Shenzhen
China
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.