TTLIFE Tragbares Typ 2 EV Ladegerät für CEE Stecker,Ladegerät für Elektrofahrzeug-Ladekabel,10A/16A/20A/24A/32A Schaltbare mit Digitalanzeige,7,2KW, IEC 62196-2, 5 Meter Mit Aufbewahrungstasche
Tragbares Typ 2 EV Ladegerät für CEE Stecker,Ladegerät für Elektrofahrzeug-Ladekabel,10A/16A/20A/24A/32A Schaltbare mit Digitalanzeige,7,2KW, IEC 62196-2, 5 Meter Mit Aufbewahrungstasche
236,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Erleben Sie die Freiheit, Ihr Elektrofahrzeug überall aufzuladen mit dem TTLIFE Tragbaren Typ 2 EV Ladegerät. Dieses vielseitige Ladegerät ermöglicht es Ihnen, die Stromstärke von 10A bis 32A nach Bedarf zu wählen, sodass Sie immer die optimale Ladegeschwindigkeit nutzen können. Die integrierte Digitalanzeige gibt Ihnen jederzeit einen klaren Überblick über den Ladevorgang. Mit einem 5 Meter langen Kabel und einer praktischen Aufbewahrungstasche bietet dieses Ladegerät maximale Flexibilität und Komfort. Kompatibel mit der IEC 62196-2 Norm, ist es die ideale Lösung für all Ihre Ladebedürfnisse.
Technische Daten
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Produktdetails
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| Produktname | TTLIFE Tragbares Typ 2 EV Ladegerät für CEE Stecker, Ladegerät für Elektrofahrzeug-Ladekabel, 10A/16A/20A/24A/32A Schaltbare mit Digitalanzeige, 7,2KW, IEC 62196-2, 5 Meter Mit Aufbewahrungstasche | |
| Barcode | 0714637305000 | |
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Technische Daten
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| Maximale Leistung | 7,2 KW | |
| Stromstärke | 10A/16A/20A/24A/32A schaltbar | |
| Stecker | CEE Stecker | |
| Kabeltyp | Typ 2 | |
| Kabellänge | 5 Meter | |
| Norm | IEC 62196-2 | |
| Anzeige | Digitalanzeige | |
| Zubehör | Mit Aufbewahrungstasche | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.