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Starlink SLK2534212 Netzwerk-Antenne, Elektronische phasengesteuerte Anordnung, 110° Sichtfeld, Wi‑Fi 5/6 (802.11ac/ax), IP67, 100 W, AC, Plug-Type C (EU)

Beschreibung

Die Starlink SLK2534212 Netzwerk-Antenne bietet Ihnen ein beeindruckendes Sichtfeld von 110° und unterstützt die neuesten WLAN-Standards, einschließlich Wi-Fi 5 und Wi-Fi 6. Mit ihrer elektronischen phasengesteuerten Anordnung sorgt sie für eine zuverlässige und stabile Verbindung. Dank der IP67-Zertifizierung ist die Antenne optimal gegen Wasser und Staub geschützt, was sie ideal für den Einsatz im Freien macht.

Zusätzlich verfügt die Antenne über eine Schneeschmelzheizung, die eine Schneebildung mit einer Rate von bis zu 40 mm/h verhindert. Die Energieversorgung erfolgt über AC mit einem maximalen Stromverbrauch von 100 W. Diese Antenne ist die perfekte Lösung für alle, die eine leistungsstarke und wetterfeste Netzwerkverbindung benötigen.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite 383 mm
Tiefe 594 mm
Höhe 39,7 mm
Gewicht 2,9 kg
Router-Abmessungen (B x T x H) 298,6 x 43,4 x 120,8 mm
Energie
Energiequelle AC
Stromverbrauch (max.) 100 W
Verpackungsdaten
Verpackungsbreite 451,7 mm
Verpackungstiefe 652,4 mm
Verpackungshöhe 97,9 mm
Paketgewicht 6,73 kg
Leistungen
Sichtfeld 110°
WLAN-Standards 802.11a, 802.11b, 802.11g, Wi-Fi 5 (802.11ac), Wi-Fi 6 (802.11ax)
Merkmale
Antennentyp Elektronische phasengesteuerte Anordnung
Internationale Schutzart (IP-Code) IP67
Schneeschmelzheizung 40 mm/h
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.