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Refoss RSG100 Smart Garagentoröffner, WLAN 2,4 GHz, App-Steuerung, Alexa & Google kompatibel, Kein Hub erforderlich, Steckertyp C (EU)

Beschreibung

Der Refoss RSG100 Smart Garagentoröffner verwandelt Ihre Garage in ein intelligentes Zuhause. Mit hoher Kompatibilität zu den meisten Garagentoren auf dem Markt ist er die ideale Lösung für moderne Nutzer. Genießen Sie Sicherheit durch fortschrittliche Verschlüsselungstechnologie, die Ihre Daten und persönlichen Informationen schützt.

Dank der Refoss App erhalten Sie Benachrichtigungen über den Status Ihres Garagentors und können es bequem von überall fernsteuern. Die Sprachsteuerung mit Unterstützung von Alexa und Google ermöglicht eine noch einfachere Bedienung. Zudem sorgt ein Warnton beim Schließen dafür, dass Kinder und Haustiere in der Nähe gewarnt werden.

Erleben Sie die Vorteile der Intelligenz und Sicherheit in Ihrer Garage mit dem Refoss RSG100 – der perfekte Begleiter für ein modernes Leben!

Technische Daten

Sprache Deutsch
Produktabmessungen 9,6 x 4,7 x 2,39 cm; 235 Gramm
Hersteller Refoss
Modellnummer RSG100
Herkunftsland China
Marke Refoss
Besonderes Merkmal Kabellos.
Farbe Garagentoröffner
Maximale Anzahl unterstützter Geräte 1
Kompatible Geräte Hormann, Chamberlain, Skylink, Liftmaster, Somfy, Sommer, Stanley, BFT, FAAC, CAME, Nice
Konnektivitätstechnologie WLAN
Anzahl an Tasten 1
Controller-Typ Sprachsteuerung
Modellname RSG100
Maximalbereich 10 Meter
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.