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OWC Mercury Elite Pro Quad (0 TB) - Externes Speichergehäuse mit Vier Einschüben und SoftRAID XT für 2,5-Zoll- und 3,5-Zoll-SATA-Laufwerke

Beschreibung

Das OWC Mercury Elite Pro Quad ist ein vielseitiges externes Speichergehäuse mit vier Einschüben, das sowohl für 2,5-Zoll- als auch 3,5-Zoll-SATA-Laufwerke geeignet ist. Mit dem integrierten SoftRAID XT haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigenen Laufwerke hinzuzufügen und von einer optimierten Datenspeicherung zu profitieren. Dieses Gehäuse ist kompatibel mit allen USB-Systemen und unterstützt auch Thunderbolt 3, was es zu einer flexiblen Lösung für Ihre Speicherbedürfnisse macht. Genießen Sie die Freiheit, Ihre Daten sicher und effizient zu verwalten – ideal für kreative Profis und Technikbegeisterte!

Technische Daten

Material ‎Aluminium
Artikelgewicht ‎3900 Gramm
Speicherkapazität ‎48 TB
Kompatible Geräte ‎softraid
Festplatten-Formfaktor ‎2,5 Zoll
Maximale Anzahl unterstützter Geräte ‎4
Datenübertragungsrate ‎10 Gigabytes Per Second
Hersteller ‎Other World Computing
UPC ‎812437029215
Modell/Serie ‎OWCMEQCTSRT00
Produktabmessungen ‎27,94 x 17,78 x 20,32 cm; 3,9 Kilogramm
Modellnummer ‎OWCMEQCTSRT00
Formfaktor ‎2,5 Zoll
Größe Festplatte ‎80 GB
Festplatten-Technologie ‎Mechanische Festplatte
Festplatteninterface ‎USB 1.1
Festplatten-Umdrehungsgeschwindigkeit ‎7200
Volt ‎12 Volt
Batterien enthalten ‎Nein
Artikelgewicht ‎3,9 Kilograms
Hardwareschnittstelle USB, USB 3.0, Thunderbolt
Marke OWC
Farbe mehrfarbig
Produktabmessungen 23,9L x 13,5B x 18,5H cm
Hardware-Plattform Mac
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.