NZXT RF-U36HF-W1 Gehäuselüfter 360 mm, 2400 RPM, FDB-Lager, RGB Beleuchtung, Weiß, 8 LEDs, 8-polig
RF-U36HF-W1 Gehäuselüfter 360 mm, 2400 RPM, FDB-Lager, RGB Beleuchtung, Weiß, 8 LEDs, 8-polig
68,99 €
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Beschreibung
Der NZXT RF-U36HF-W1 Gehäuselüfter überzeugt mit einem beeindruckenden Durchmesser von 360 mm und einer hohen Drehzahl von bis zu 2400 U/min. Ausgestattet mit einem langlebigen fluiddynamischen Lager (FDB) sorgt er für einen leisen und effizienten Betrieb bei maximal 30 dB Geräuschpegel. Die stilvolle RGB-Beleuchtung mit 8 LEDs bringt farbenfrohe Akzente ins Gehäuse und lässt sich vielseitig anpassen. In elegantem weißen Design fügt sich der Lüfter harmonisch in jedes Setup ein und gewährleistet mit seinem kraftvollen Luftstrom optimale Kühlung für das Computergehäuse.
Technische Daten
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Gewicht und Abmessungen
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| Breite | 120 mm | |
| Tiefe | 26 mm | |
| Höhe | 360 mm | |
| Kabellänge | 0,6 m | |
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Design
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| Produktfarbe | Weiß | |
| Material | Kunststoff, Gummi | |
| Beleuchtungs-LED | Ja | |
| Anzahl der LEDs | 8 | |
| Farben der Beleuchtung | Multi | |
| Ventilator-Anschluss | 8-polig | |
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Leistungen
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| Empfohlene Platzierung | Computergehäuse | |
| Typ | Ventilator | |
| Lüfterdurchmesser | 36 cm | |
| Rotationsgeschwindigkeit (min.) | 500 RPM | |
| Rotationsgeschwindigkeit (max.) | 2400 RPM | |
| Luftstrom | 75,12 m³/h | |
| Maximum Luftdruck | 3,3 mmH2O | |
| Lagertyp | Fluiddynamisches Lager (FDB) | |
| Geräuschpegel Lüfter (max.) | 30 dB | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.