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NZXT RF-C12TF-B1 F120 RGB Core Triple Pack Gehäuselüfter 12 cm, RGB, 3er-Pack, 1800 RPM, FDB-Lager, 8 LEDs, Schwarz

Beschreibung

Das NZXT RF-C12TF-B1 F120 RGB Core Triple Pack umfasst drei hochwertige 12 cm Gehäuselüfter in elegantem Schwarz. Mit einer variablen Drehzahl von bis zu 1800 U/min sorgen sie für eine effiziente Kühlung Ihres Computergehäuses. Ausgestattet mit fluiddynamischen Lagern (FDB) bieten die Lüfter eine leise und langlebige Performance. Besonders auffällig ist die RGB-Beleuchtung mit 8 LEDs, die Ihrem System eine beeindruckende optische Aufwertung verleiht. Dieses Dreierpack ist die ideale Wahl, um sowohl die Kühlleistung als auch das Design Ihres PCs zu optimieren.

Technische Daten

Anschlüsse und Schnittstellen
SATA Anschlüsse 1
Gewicht und Abmessungen
Breite 63,2 mm
Tiefe 12,8 mm
Höhe 53,2 mm
Gewicht 52,8 g
Kabellänge 0,6 m
Energie
Stromverbrauch (Standardbetrieb) 2,4 W
Nennspannung 12 V
Nennstrom 0,2 A
Design
Produktfarbe Schwarz
Material Kunststoff, Gummi
Anzahl Lüfter 3 Lüfter
Beleuchtungs-LED Ja
Anzahl der LEDs 8
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 500 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 1800 RPM
Maximaler Luftstrom 78,86 cfm
Lagertyp Fluiddynamisches Lager (FDB)
Menge pro Packung 3 Stück(e)
Statischer Lüfterdruck 2,57 mmH2O
Mittlere Betriebsdauer zwischen Ausfällen (MTBF) 6000 h
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.