NETVUE Sentry 3 Black Außen-Überwachungskamera, 1080P Full HD, PTZ 360°, Farbnachtsicht, Bewegungserkennung, 2‑Wege‑Audio, IP66, WLAN, SD bis 128 GB, EU
Sentry 3 Black Außen-Überwachungskamera, 1080P Full HD, PTZ 360°, Farbnachtsicht, Bewegungserkennung, 2‑Wege‑Audio, IP66, WLAN, SD bis 128 GB, EU
27,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Die NETVUE Sentry 3 Black Außen-Überwachungskamera bietet Ihnen eine umfassende Sicherheitslösung für Ihr Zuhause. Mit einem 360° PTZ-Drehwinkel und einer 1080P Full HD Videoqualität können Sie jeden Winkel Ihres Grundstücks bequem über Ihr Smartphone überwachen. Die Kamera ist mit 2-Wege-Audio ausgestattet, sodass Sie jederzeit mit Besuchern oder Angehörigen kommunizieren können.
Dank der Farbnachtsicht und der Fähigkeit, Bewegungen präzise zu erkennen, sind Sie auch in der Dunkelheit bestens geschützt. Die Kamera unterstützt benutzerdefinierte Bewegungszonen und sendet Ihnen Push-Benachrichtigungen in Echtzeit, um Sie über potenzielle Bedrohungen zu informieren.
Mit einer stabilen WLAN-Verbindung und der Fähigkeit, extremen Wetterbedingungen standzuhalten, ist die NETVUE Sentry 3 die ideale Wahl für die Außenüberwachung. Sie können die Kamera einfach installieren und die Speichermöglichkeiten über eine SD-Karte oder einen Cloud-Dienst nutzen. Vertrauen Sie auf die NETVUE Sentry 3 für Ihre Sicherheit!
Technische Daten
| Produktabmessungen | 17,2 x 14 x 11 cm; 730 Gramm | |
| Hersteller | NETVUE | |
| Modellnummer | Sentry 3 | |
| Herkunftsland | China | |
| Empfohlene Anwendungen für Produkt | Außenbereich Sicherheit, Innenbereich Sicherheit, Überwachung | |
| Marke | NETVUE | |
| Konnektivitätstechnologie | Kabellos | |
| Besonderes Merkmal | 2-Wege-Audio, Bewegungssensor, HD-Auflösung, Nachtsicht, PTZ-Technologie | |
| Zur Verwendung im Innen- und Außenbereich | Außenbereich, Innenbereich | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.