nComputing N500
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Beschreibung
Der NComputing N500 ist eine effiziente und umweltfreundliche Lösung für moderne Arbeitsumgebungen. Mit einem geringen Stromverbrauch von nur 5 W ist dieses Gerät ideal für Unternehmen, die Wert auf Nachhaltigkeit legen. Der N500 ist RoHS-zertifiziert, was seine umweltfreundlichen Eigenschaften unterstreicht.
Obwohl er keinen eigenen Bildschirm enthält, bietet der N500 vielseitige Anschlussmöglichkeiten, darunter vier USB 2.0-Anschlüsse, einen Ethernet-LAN-Anschluss und einen DVI-I-Anschluss. Dies ermöglicht eine nahtlose Integration in bestehende IT-Infrastrukturen.
Sein elegantes Design in Schwarz und Silber macht ihn zu einer stilvollen Ergänzung für jeden Arbeitsplatz. Der NComputing N500 ist die perfekte Wahl für Unternehmen, die eine kosteneffiziente und nachhaltige IT-Lösung suchen.
Technische Daten
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Technische Details
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| Nachhaltigkeitszertifikate | RoHS | |
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Speicher
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| RAM-Speicher | 0,5 GB | |
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Bildschirm
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| Anzeige enthalten | Nein | |
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Anschlüsse und Schnittstellen
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| Anzahl Ethernet-LAN-Anschlüsse (RJ-45) | 1 | |
| Anzahl USB 2.0 Anschlüsse | 4 | |
| Mikrofon-Eingang | Ja | |
| Kopfhörerausgänge | 1 | |
| DC-Anschluss | Ja | |
| Anzahl DVI-I-Anschlüsse | 1 | |
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Leistung
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| Stromverbrauch (in Betrieb) | 5 W | |
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Netzwerk
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| Eingebauter Ethernet-Anschluss | Ja | |
| Verkabelungstechnologie | 10/100/1000Base-T(X) | |
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Speichermedium
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| Integrierter Kartenleser | Nein | |
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Zertifikate
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| Zertifizierung | FCC, EC, KCC, ICES | |
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Design
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| Produktfarbe | Schwarz, Silber | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
430 N. McCarthy Blvd Suite 100
95035 Milpitas
USA
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.