Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Versand mit DHL
Täglicher Versand bis 13:00 Uhr
14 Tage Widerrufsrecht

Logicom Vega 150 DECT-Telefon Schwarz

Beschreibung

Das Logicom Vega 150 DECT-Telefon in elegantem Schwarz bietet Ihnen die Freiheit eines kabellosen Mobilteils und eine beeindruckende Reichweite von bis zu 300 Metern im Freien. Mit einem Telefonbuch für bis zu 20 Eintragungen haben Sie Ihre wichtigsten Kontakte immer griffbereit. Die benutzerfreundlichen Funktionen, wie Wahlwiederholung und Anruferlisten, machen die Bedienung besonders angenehm. Zudem überzeugt das Telefon durch eine lange Gesprächszeit von bis zu 7 Stunden und eine Bereitschaftszeit von 100 Stunden. Ideal für alle, die Wert auf Funktionalität und Design legen!

Technische Daten

Bildschirm
Eingebautes Display Ja
Display LCD
Textzeilen 3 Zeilen
Anschlüsse und Schnittstellen
Drahtlose Verbindung Ja
RJ-11-Stecker Ja
Energie
Akku-/Batterietyp AAA
Anzahl unterstützter Akkus/Batterien 2
Akku-/Batterietechnologie Nickel-Metallhydrid (NiMH)
Akku-/Batteriekapazität 300 mAh
Gesprächszeit 7 h
Bereitschaftszeit 100 h
Telefoneigenschaften
Telefonbuch Kapazität 20 Eintragungen
Multi-Function Hörer 5
Anzeige
Batteriekapazitätsanzeige Ja
Warnanzeige bei geringem Ladestand Ja
Management-Funktionen
Wecker Ja
Call-Management
Wahlwiederholung Ja
Umfang der Wahlwiederholungsliste 5
Telefonkonferenz Ja
Anruferlisten 10
Ausdrückliches Vermitteln Ja
Anruftimer Ja
Design
Befestigungstyp Tisch/Bank
Produktfarbe Schwarz
Seniorentelefon Nein
Tastensperre Ja
Leistungen
Typ DECT-Telefon
Anrufbeantworter Nein
Hörertyp Kabelloses Mobilteil
Intercom Ja
Maximum Innenabstand 50 m
Maximum Außenabstand 300 m
Anzahl Melodien 10
Anzahl der Rufton-Lautstärken 5
Anzahl der Mobilteil-Lautstärkestufen 5
Ruhemodus Ja
GAP-kompatibel Ja
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.