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Logicom Retro 2 DECT Schnurloses Telefon mit Anrufbeantworter, 20 Kontakte, 10 Std. Gesprächszeit, 100 Std. Standby, 50 m Innen / 300 m Freifeld, Weiß, 2x AA (inkl.)

Beschreibung

Entdecken Sie das Logicom Retro 2 DECT Schnurloses Telefon, das nicht nur durch sein elegantes weißes Design besticht, sondern auch durch seine praktischen Funktionen. Mit einem Speicher für bis zu 20 Kontakte behalten Sie die Nummern Ihrer Familie und Freunde immer griffbereit und verpassen keine wichtigen Anrufe mehr.

Der integrierte Anrufbeantworter ermöglicht es Ihnen, Nachrichten direkt vom Mobilteil oder der Basis abzuhören, sodass Sie Ihre Aktivitäten ungestört fortsetzen können. Mit einer Gesprächszeit von 10 Stunden und einer Standby-Zeit von 100 Stunden ist das Retro 2 ideal für lange Gespräche, ohne dass Sie sich um die Akkulaufzeit sorgen müssen.

Dank der kabellosen Technologie können Sie Anrufe in einem Umkreis von 50 Metern im Innenbereich und 300 Metern im Freifeld entgegennehmen. Das hintergrundbeleuchtete Display sorgt dafür, dass Sie immer wissen, wer Sie anruft, bevor Sie abheben.

Das Logicom Retro 2 ist die perfekte Kombination aus Funktionalität und Stil für Ihr Zuhause!

Technische Daten

Batterien 2 AA Batterien erforderlich (enthalten).
Hersteller Logicom
Modellnummer RETRO_2_WHITE
Marke LOGICOM
Farbe weiß
Telefonart Schnurlos
Anzahl der Batterien 2 AA Batterien erforderlich (enthalten).
Stromquelle Batteriebetrieben
Art des Anrufbeantworters Digital
Kompatible Geräte Telefonnetze (PSTN, ISDN), DECT/GAP-Geräte
Telefongesprächsdauer 1E+1 Stunden
Telefonkonferenz-Fähigkeit Basic
Mehrzeiliger Betrieb Multi-Line Operation
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.