LOGICOM Schnurloses Festnetztelefon Iloa 150 Weiß, analoge und DECT-Telefone, 7 Std. Sprechzeit, 50 Kontakte, 10 Klingeltöne, Freisprecheinrichtung, Tastatursperre, Alarm
Schnurloses Festnetztelefon Iloa 150 Weiß, analoge und DECT-Telefone, 7 Std. Sprechzeit, 50 Kontakte, 10 Klingeltöne, Freisprecheinrichtung, Tastatursperre, Alarm
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Beschreibung
Das LOGICOM Schnurloses Festnetztelefon Iloa 150 Weiß ist die perfekte Wahl für Ihr Zuhause oder Büro. Mit 7 Stunden Sprechzeit und einem internen Speicher für 50 Kontakte bietet es Ihnen die Flexibilität und Funktionalität, die Sie benötigen. Genießen Sie die Freisprecheinrichtung, Tastatursperre und Alarmfunktion für zusätzlichen Komfort. Wählen Sie aus 10 Klingeltönen und passen Sie die Lautstärke in 5 Stufen an. Das Iloa 150 ist kompatibel mit Ihrer Internetbox und verfügt über einen Energiesparmodus, der eine Standby-Zeit von bis zu 100 Stunden ermöglicht. Mit einer Reichweite von 50 Metern im Innenbereich und 300 Metern im Freien können Sie sich frei bewegen. Kombinieren Sie bis zu 5 Mobilteile für maximale Flexibilität. Das elegante Design passt perfekt in jedes Zuhause.
Technische Daten
| Hersteller | Logicom | |
| Modellnummer | ILOA_150_WHITE | |
| Herkunftsland | China | |
| Marke | LOGICOM | |
| Farbe | weiß | |
| Telefonart | Schnurlos | |
| Stromquelle | Batteriebetrieben | |
| Art des Zifferblatts | Einzelne Tastatur | |
| Art des Anrufbeantworters | Digital | |
| Mehrzeiliger Betrieb | Single-Line Operation | |
| Anrufer-Identifikation | Ja | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.