Keep Connect KC34 Router Rebooter, Router-Neustart & Überwachung, WLAN 2,4 GHz, SMS-Benachrichtigung, Keine App nötig, EU Stecker Typ F
Keep Connect KC34 Router Rebooter, Router-Neustart & Überwachung, WLAN 2,4 GHz, SMS-Benachrichtigung, Keine App nötig, EU Stecker Typ F
33,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Der Keep Connect KC34 Router Rebooter ist die ideale Lösung für alle, die eine zuverlässige Internetverbindung in ihrem Smart Home sicherstellen möchten. Mit der Fähigkeit, Ihren Router automatisch neu zu starten, gehört das manuelle Neustarten der Vergangenheit an. Dieser innovative Rebooter überwacht kontinuierlich Ihren Router und Ihr Modem, um sicherzustellen, dass Ihre Geräte immer online sind.
Ein besonderes Highlight ist die SMS-Benachrichtigung, die Sie über wichtige Ereignisse informiert, sodass Sie stets auf dem Laufenden bleiben. Zudem benötigen Sie keine zusätzliche App, um die Vorteile dieses Geräts zu nutzen – es ist einfach und benutzerfreundlich.
Die Premium Cloud-Dienste ermöglichen Ihnen die Fernverwaltung und Überwachung mehrerer Standorte, was besonders für vielbeschäftigte Haushalte von Vorteil ist. Mit der Möglichkeit, regelmäßige Neustarts zu planen, bleibt Ihre Internetverbindung frisch und schnell.
Setzen Sie auf den Keep Connect KC34 Router Rebooter und genießen Sie ein sorgenfreies Smart Home Erlebnis!
Technische Daten
| Verpackungsabmessungen | 8,7 x 5,7 x 5,4 cm; 60 Gramm | |
| Hersteller | Johnson Creative | |
| Modellnummer | KC34 | |
| Herkunftsland | USA | |
| Marke | Keep Connect | |
| Modellname | KC34 | |
| Besonderes Merkmal | Gastmodus | |
| Frequenzbandklasse | Einzelband | |
| Standard für drahtlose Kommunikation | 802.11n | |
| Kompatible Geräte | Laptop, Smartphone, Tablet | |
| Frequenz | 2,4 GHz | |
| Empfohlene Anwendungen für Produkt | Heim | |
| Enthaltene Komponenten | 1 x Keep Connect Router Rebooter, Manuelle Anleitung | |
| Konnektivitätstechnologie | WLAN | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.