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HP Poly Rove 20 DECT IP-Mobiltelefon, schnurlos, 4 Linien, 10 VoIP-Konten, 35 h Gesprächszeit, Li-Ion Akku, TFT 2" Display, schwarz

Beschreibung

Bleiben Sie flexibel und mobil im Büro mit dem HP Poly Rove 20 DECT IP-Mobiltelefon. Dieses schnurlose Telefon bietet Ihnen perfekte Bewegungsfreiheit und Unterstützung für bis zu 4 Telefonleitungen und 10 VoIP-Konten, sodass Sie jederzeit und überall erreichbar sind. Mit einer beeindruckenden Gesprächszeit von bis zu 35 Stunden und einem langlebigen Li-Ion Akku begleitet Sie das Gerät zuverlässig durch den Arbeitstag. Das handliche Design in elegantem Schwarz verfügt über ein klares 2-Zoll TFT-Display für eine einfache Bedienung. Ideal für Mitarbeiter vor Ort, die Wert auf Freiheit und Effizienz legen.

Technische Daten

Bildschirm
Touchscreen Nein
Display TFT
Bildschirmdiagonale 5,08 cm (2")
Display-Auflösung 128 x 160 Pixel
Audio
Freisprecheinrichtung Ja
Sprachcodec G.165, G.168
Gewicht und Abmessungen
Breite 55,2 mm
Tiefe 127 mm
Höhe 26,3 mm
Gewicht 162 g
Verpackungsbreite 180 mm
Verpackungstiefe 92,2 mm
Verpackungshöhe 61 mm
Paketgewicht 300 g
Energie
Power over Ethernet (PoE) Nein
Bereitschaftszeit 300 h
Gesprächszeit 35 h
Betriebsbedingungen
Betriebstemperatur -10 - 55 °C
Relative Luftfeuchtigkeit in Betrieb 5 - 95%
Temperaturbereich bei Lagerung -40 - 70 °C
Telefoneigenschaften
Linienanzahl 4 Zeilen
Anzahl der VoIP-Konten 10
Zertifikate
Akku/Batterie
Akku-/Batterietechnologie Lithium-Ion (Li-Ion)
Akku-/Batterietyp Eingebaut
Design
Produkttyp IP-Mobiltelefon
Produktfarbe Schwarz
Leistungen
DECT verbindbar Ja
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.