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HENLSON CPE300S Outdoor WLAN-Repeater/Access Point, IP65 wetterfest, 2,4 GHz 300 Mbit/s, Eingebaute Antenne, PoE-Stromversorgung

Beschreibung

Der HENLSON CPE300S Outdoor WLAN-Repeater/Access Point ist die ideale Lösung, um Ihre WLAN-Abdeckung im Freien zu erweitern. Mit seiner IP65 wetterfesten Bauweise trotzt er Wind und Wetter und sorgt dafür, dass Sie auch in schwierigen Umgebungen eine stabile Verbindung genießen können.

Dank der eingebauten Antenne bietet der Repeater eine zuverlässige Netzwerkgeschwindigkeit von bis zu 300 Mbit/s, perfekt für High-Definition-Streaming und Online-Spiele ohne Verzögerungen. Er ist mit 99% der auf dem Markt verfügbaren Router kompatibel und unterstützt eine Vielzahl von Geräten, von Smartphones bis hin zu Smart-TVs.

Die Sicherheit Ihres Netzwerks wird durch die Einhaltung der neuesten WLAN-Sicherheitsstandards gewährleistet, sodass Sie unbesorgt surfen können. Zudem profitieren Sie von einem lebenslangen technischen Support und einem kostenlosen Ersatzservice, um Ihr Einkaufserlebnis zu optimieren.

Egal, ob es heiß oder kalt ist, der HENLSON CPE300S funktioniert bei Temperaturen von -40℃ bis +70℃ und bietet eine Reichweite von bis zu 200 Metern. Genießen Sie die Freiheit eines stabilen und schnellen WLANs im Freien!

Technische Daten

Verpackungsabmessungen 24,1 x 10,1 x 7,7 cm; 430 Gramm
Hersteller HENLSON
Herkunftsland China
Marke HENLSON
Standard für drahtlose Kommunikation 802.11a/g/n
Datenübertragungsrate 300 Megabit pro Sekunde
Besonderes Merkmal Access Point-Modus, Wetterfest, PoE
Steckverbindertyp RJ45
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.