GNCC WLAN Kamera Indoor, Überwachungskamera Innen 1080P, Verbesserte Nachtsicht, Echtzeitalarm, Bewegungs-/Tonerkennung, Zwei-Wege-Audio, SD&Cloud-Speicher, Kompatibel mit Alexa, C2
WLAN Kamera Indoor, Überwachungskamera Innen 1080P, Verbesserte Nachtsicht, Echtzeitalarm, Bewegungs-/Tonerkennung, Zwei-Wege-Audio, SD&Cloud-Speicher, Kompatibel mit Alexa, C2
5,99 €
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Beschreibung
GNCC WLAN Kamera Indoor, Überwachungskamera Innen 1080P
Erleben Sie Sicherheit auf einem neuen Level mit der GNCC WLAN Kamera Indoor. Diese Überwachungskamera bietet eine verbesserte Nachtsicht und 1080P Auflösung, sodass Sie jedes Detail in Ihrem Raum klar erkennen können, selbst bei völliger Dunkelheit. Dank der Bewegungs- und Tonerkennung erhalten Sie Echtzeit-Warnungen direkt auf Ihr Smartphone, sodass Sie immer informiert sind, was in Ihrem Zuhause passiert.
Mit der Zwei-Wege-Audio-Funktion können Sie von überall aus mit Ihrer Familie, Freunden oder Haustieren kommunizieren. Die Kamera unterstützt sowohl SD-Karten- als auch Cloud-Speicher, sodass Sie Ihre wertvollen Momente sicher aufbewahren können. Die einfache Montage mit 3M Klebeband ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Installation ohne Bohren oder Beschädigungen.
Die GNCC Überwachungskamera ist kompatibel mit Alexa und funktioniert mit 2.4 GHz Wi-Fi. Schützen Sie Ihr Zuhause und genießen Sie ein sorgenfreies Leben mit der GNCC C2 Überwachungskamera.
Technische Daten
| Zur Verwendung im Innen- . | ||
| Zoomtyp | Optischer Zoom | |
| Stilbezeichnung | C2(1 pack) | |
| Effektive Stillauflösung | 2 MP | |
| Modellnummer | C2 | |
| Empfohlene Anwendungen für Produkt | Nachtsicht | |
| Marke | GNCC | |
| Modellname | C2 | |
| Konnektivitätstechnologie | Kabellos | |
| Besonderes Merkmal | Infrarot Nachtsicht, Bewegungs-/Tonerkennung, Cloud & SD Kartenspeicher, Zwei-Wege-Audio, Kamera Indoor Mehr anzeigen | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.