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G.Skill Trident Z RGB F5-6000J3040G32GX2-TZ5RK Arbeitsspeicher 64 GB (2 x 32 GB) DDR5 6000 MHz CL30 RGB XMP 3.0 1.4 V

Beschreibung

Der G.Skill Trident Z RGB F5-6000J3040G32GX2-TZ5RK ist ein hochwertiger Arbeitsspeicher, der speziell für leistungsstarke PCs entwickelt wurde. Mit einer beeindruckenden Gesamtkapazität von 64 GB (2 x 32 GB) bietet er hervorragende Voraussetzungen für anspruchsvolle Anwendungen und Multitasking. Der DDR5-Speicher sorgt für schnelle Datenübertragung und stabilen Betrieb. Besonders hervorzuheben ist die eindrucksvolle RGB-Beleuchtung, die in verschiedenen Farben für eine attraktive Optik sorgt und das System optisch aufwertet. Zudem unterstützt der Arbeitsspeicher das moderne Intel Extreme Memory Profile (XMP) 3.0, was eine einfache und optimierte Übertaktung ermöglicht. Ein stilvoller Kühlkörper sorgt für eine effektive Wärmeableitung und sorgt so für die nötige Stabilität auch unter Last. Ideal für alle, die Leistung und Design perfekt kombinieren wollen.

Technische Daten

Merkmale
Speicherkapazität 64 GB
Speicherlayout (Module x Größe) 2 x 32 GB
Interner Speichertyp DDR5
Komponente für PC
Memory Formfaktor 288-pin DIMM
ECC Nein
Gepufferter Speichertyp Unregistered (unbuffered)
CAS Latenz 30
Speichertaktfrequenz 6000 MHz
Speicherkanäle Zweikanalig
Speicherspannung 1.4 V
Intel® Extreme Memory Profile (XMP) Ja
Intel Extreme Memory Profile (XMP) Version 3.0
SPD profil Ja
SPD-Spannung 1.1 V
SPD-Geschwindigkeit 4800 MHz
Kühlung Kühlkörper
Hintergrundbeleuchtung Ja
Farbe der Hintergrundbeleuchtung verschiedene
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.