FIDECO YPZ220C 2-Bay Festplatten-Dockingstation, USB 3.2 Gen1 Type-C Anschluss, SATA 2,5 & 3,5 Zoll HDD/SSD, Offline-Klonfunktion, UASP
YPZ220C 2-Bay Festplatten-Dockingstation, USB 3.2 Gen1 Type-C Anschluss, SATA 2,5 & 3,5 Zoll HDD/SSD, Offline-Klonfunktion, UASP
18,99 €
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Beschreibung
Die FIDECO YPZ220C 2-Bay Festplatten-Dockingstation bietet eine praktische Lösung zum Anschluss und Management von SATA Festplatten und SSDs im 2,5- und 3,5-Zoll-Format. Besonders hervorzuheben ist die Offline-Klonfunktion, mit der Sie Daten zwischen zwei Festplatten direkt kopieren können – ganz ohne Computer. Ausgestattet mit einem modernen USB 3.2 Gen 1 Type-C Anschluss ermöglicht die Dockingstation ultraschnelle Datenübertragungen von bis zu 5 Gbps, unterstützt dank UASP eine optimale Performance und ist abwärtskompatibel. Die Dockingstation ist universell kompatibel mit Windows, Mac OS und Linux und ermöglicht so ein einfaches Plug-and-Play ohne zusätzliche Treiber. Im Lieferumfang sind sowohl ein USB-C-auf-USB-C- als auch ein USB-C-auf-USB-A-Kabel enthalten, damit Sie flexibel an unterschiedlichen Geräten arbeiten können. Mit der FIDECO Dockingstation greifen Sie schnell und unkompliziert auf Ihre Daten zu und profitieren von einer vielseitigen und benutzerfreundlichen Speichererweiterung.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 15,8 x 9 x 7,5 cm; 600 Gramm | |
| Hersteller | FIDECO | |
| Modellnummer | YPZ220C | |
| Herkunftsland | China | |
| Hardwareschnittstelle | USB 3.2 Gen 1 | |
| Marke | FIDECO | |
| Farbe | 2 Bays Type-C | |
| Hardware-Plattform | UNIVERSELL | |
| Material | Kunststoff | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.