Ctronics CTIPC-800C-B-EU4G 4G LTE PTZ Außenkamera mit SIM, Full HD 1080p, 355°/90° schwenkbar, Menschenerkennung & Auto-Tracking, 30 m Farb-Nachtsicht, microSD, Ethernet, Schwarz
CTIPC-800C-B-EU4G 4G LTE PTZ Außenkamera mit SIM, Full HD 1080p, 355°/90° schwenkbar, Menschenerkennung & Auto-Tracking, 30 m Farb-Nachtsicht, microSD, Ethernet, Schwarz
21,99 €
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Beschreibung
Die Ctronics CTIPC-800C-B-EU4G ist eine leistungsstarke 4G LTE PTZ Außenkamera mit Full HD 1080p Auflösung. Sie bietet eine beeindruckende Rundumsicht dank ihrer 355° horizontalen und 90° vertikalen Schwenkfunktion. Besonders hervorzuheben sind die intelligente Menschenerkennung und das automatische Verfolgen von Bewegungen, die Fehlalarme deutlich reduzieren.
Die Kamera ist dank des robusten und IP66-wasserdichten Gehäuses ideal für den Außeneinsatz bei verschiedensten Witterungsbedingungen geeignet. Für eine klare Sicht in der Nacht sorgt die Kombination aus Farbnachtsicht bis zu 30 Metern sowie integrierten Weiß- und Infrarotlichtern. Die Verbindung erfolgt flexibel über 4G Mobilfunk oder Ethernet, wodurch sie auch ohne WLAN einsatzfähig ist und somit vielseitige Einsatzmöglichkeiten bietet.
Die integrierte microSD-Kartenunterstützung ermöglicht zudem das Speichern von Aufnahmen direkt vor Ort. Mit ihrer benutzerfreundlichen Kompatibilität zu iOS, Android, Windows und Mac ist die Ctronics CTIPC-800C-B-EU4G eine zuverlässige Lösung für die professionelle Überwachung im Außenbereich.
Technische Daten
| Produktabmessungen | 10 x 13 x 16,5 cm; 850 Gramm | |
| Hersteller | Ctronics | |
| Modellnummer | CTIPC-800C-B-EU4G | |
| Herkunftsland | China | |
| Empfohlene Anwendungen für Produkt | Überwachung | |
| Marke | Ctronics | |
| Modellname | CTIPC-800C-B-EU4G | |
| Konnektivitätstechnologie | Ethernet, Mobilfunkdaten | |
| Besonderes Merkmal | PTZ-Technologie | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
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