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Corsair LL120 RGB 120 mm Gehäuselüfter, PWM, Hydrauliklager, 600-1500 RPM, 24,8 dB, RGB-Beleuchtung, schwarz/weiß

Beschreibung

Der Corsair LL120 RGB 120 mm Gehäuselüfter vereint leistungsstarken Luftstrom mit einem geräuscharmen Betrieb und einer beeindruckenden RGB-Beleuchtung. Mit seinen 16 unabhängigen RGB-LEDs auf zwei separaten Lichtschleifen erzeugt er lebendige und individuelle Lichteffekte, die sich dank des mitgelieferten Corsair Lighting Node PRO einfach steuern, anpassen und mit anderen Corsair-Produkten synchronisieren lassen. Die Lüfterdrehzahl lässt sich dynamisch per PWM zwischen 600 und 1.500 Umdrehungen pro Minute regeln, um die perfekte Balance zwischen kühler Performance und niedrigem Geräuschpegel zu gewährleisten. Entwickelt für Nutzer, die sowohl starke Kühlleistung als auch visuelle Highlights in ihrem PC-Setup wünschen.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Breite 120 mm
Tiefe 25 mm
Höhe 120 mm
Gewicht 810 g
Energie
Spannung 7 - 13.2 V
Sonstige Funktionen
Ursprungsland China
Design
Produktfarbe Schwarz, Weiß
Beleuchtungs-LED Ja
Farben der Beleuchtung Blau, Grün, Rot
Ventilator-Anschluss 4-polig
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Unterstützte Prozessorsteckplätze Nicht unterstützt
Kompatible Prozessoren Nicht unterstützt
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 600 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 1500 RPM
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 24,8 dB
Maximaler Luftstrom 43,25 cfm
Maximum Luftdruck 1,61 mmH2O
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Lagertyp Hydraulisch
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.