Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Versand mit DHL
Täglicher Versand bis 13:00 Uhr
14 Tage Widerrufsrecht

Corsair CW-9060054-WW All-in-One-Flüssigkeitskühler, 120 mm, 3x Lüfter, RGB-LED, Kupfer-CPU-Kühler, Schwarz

Beschreibung

Der Corsair CW-9060054-WW All-in-One-Flüssigkeitskühler bietet eine effiziente und leise Kühlung Ihres Prozessors. Mit drei leistungsstarken 120-mm-Lüftern und einem hochwertigen Kupfer-CPU-Kühler sorgt er für optimale Wärmeableitung. Das stylische Design in Schwarz wird durch eine beeindruckende RGB-LED-Beleuchtung in Blau, Grün und Rot akzentuiert, die Ihrem System eine moderne Optik verleiht. Ideal für verschiedene Prozessor-Sockel, verbindet dieser Kühler Zuverlässigkeit mit ansprechender Optik – perfekt für anspruchsvolle PC-Builds.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Gewicht 2,27 kg
Sonstige Funktionen
Anzahl unterstützter Lüfter 1
Design
Produktfarbe Schwarz
Heizkörpermaterial Kupfer
Grundkörper Material Kupfer
Anzahl Lüfter 3 Lüfter
Anzahl der Ventilatorflügel 7
Beleuchtungs-LED Ja
Farben der Beleuchtung Blau, Grün, Rot
Leistungen
Empfohlene Platzierung Prozessor
Typ All-in-One-Flüssigkeitskühler
Lüfterdurchmesser 12 cm
Unterstützte Prozessorsteckplätze LGA 1150 (Socket H3), LGA 1151 (Socket H4), LGA 1155 (Socket H2), LGA 1156 (Socket H), LGA 1200 (Socket H5), LGA 2066, Sockel AM4
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Menge pro Packung 1 Stück(e)
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.