Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Versand mit DHL
Täglicher Versand bis 13:00 Uhr
14 Tage Widerrufsrecht

Corsair CO-9051005-WW Gehäuselüfter 120 mm RGB PWM 2400 RPM 63,1 CFM Weiß

Beschreibung

Der Corsair CO-9051005-WW Gehäuselüfter beeindruckt mit einem 12 cm Durchmesser und einer leistungsstarken maximalen Drehzahl von 2400 U/min, die für eine effiziente Luftzirkulation in deinem Computergehäuse sorgt. Sein weißes Design verleiht deinem System einen modernen und sauberen Look, während die RGB-Beleuchtung mit 34 LEDs für eine individuell anpassbare, farbenfrohe Optik sorgt. Durch die Unterstützung der PWM-Steuerung passt sich der Lüfter automatisch den Bedürfnissen deines Systems an und arbeitet dabei besonders leise und effektiv. Ideal, um optimale Kühlung zu gewährleisten und gleichzeitig visuell zu überzeugen.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 25 mm
Design
Produktfarbe Weiß
Anzahl Lüfter 1 Lüfter
Beleuchtungs-LED Ja
Anzahl der LEDs 34
Farben der Beleuchtung Multi
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 480 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 2400 RPM
Maximaler Luftstrom 63,1 cfm
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Menge pro Packung 1 Stück(e)
Statischer Lüfterdruck 3,8 mmH2O
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.