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Corsair Air CO-9051002-WW Gehäuselüfter 120 mm RGB PWM 2400 RPM 63,1 CFM 3er-Pack Schwarz

Beschreibung

Der Corsair Air CO-9051002-WW Gehäuselüfter im praktischen 3er-Pack sorgt für eine effiziente und leise Kühlung in deinem Computergehäuse. Mit einem Lüfterdurchmesser von 120 mm bieten diese Ventilatoren eine hohe Luftzirkulation bei gleichzeitig geringem Geräuschpegel. Die RGB-Beleuchtung mit mehreren Farben setzt optische Akzente und lässt sich individuell anpassen. Dank der PWM-Steuerung passt sich die Drehzahl automatisch an die Systemanforderungen an und ermöglicht so ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Leistung und Lautstärke. Die Ventilatoren sind in einem eleganten schwarzen Design gehalten und liefern eine maximale Luftströmung, die für eine zuverlässige Frischluftzufuhr sorgt. Ideal für alle, die Wert auf stilvolle Optik und optimale Kühlung legen.

Technische Daten

Gewicht und Abmessungen
Gewicht 984 g
Abmessungen Gebläse (B x T x H) 120 x 120 x 25 mm
Maße Lüfter 2 (B x T x H) 120 x 120 x 25 mm
Design
Produktfarbe Schwarz
Anzahl Lüfter 3 Lüfter
Beleuchtungs-LED Ja
Anzahl der LEDs 34
Farben der Beleuchtung Multi
Leistungen
Empfohlene Platzierung Computergehäuse
Typ Ventilator
Lüfterdurchmesser 12 cm
Unterstützte Prozessorsteckplätze Nicht unterstützt
Kompatible Prozessoren Nicht unterstützt
Rotationsgeschwindigkeit (min.) 480 RPM
Rotationsgeschwindigkeit (max.) 2400 RPM
Geräuschpegel (langsame Geschwindigkeit) 10 dB
Geräuschpegel (hohe Geschwindigkeit) 37 dB
Maximaler Luftstrom 63,1 cfm
Durchmesser Lüfter 2 12 cm
Drehzahl Lüfter 2 (min.) 400 RPM
Drehzahl Lüfter 2 (max.) 2400 RPM
Lüfter 2 maximaler Luftstrom 63,1 cfm
Unterstützung der Pulsweitenmodulation Ja
Menge pro Packung 3 Stück(e)
Statischer Lüfterdruck 3,8 mmH2O
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.