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Corsair 4GB DDR3 1600MHz UDIMM memory module 1 x 4 GB

Beschreibung

Corsair 4GB DDR3 1600MHz UDIMM Speicher-Modul

Erweitern Sie die Leistung Ihres PCs mit dem Corsair 4GB DDR3 1600MHz UDIMM Speicher-Modul. Dieses Modul bietet 4 GB Kapazität, ideal für alltägliche Anwendungen und Multitasking. Der DDR3-Speichertyp sorgt für eine schnelle und zuverlässige Datenübertragung, während die 1600 MHz Speichertaktfrequenz eine flüssige Performance sicherstellt. Kompatibel mit Windows-, Mac- und Linux-Betriebssystemen, ist es eine vielseitige Lösung für verschiedene Computerumgebungen. Hergestellt in China, bietet es eine unregistered (unbuffered) Speicherarchitektur, die für die meisten Desktop-PCs geeignet ist. Perfekt für Nutzer, die eine kostengünstige und effektive Möglichkeit suchen, die Leistung ihres Systems zu verbessern.

Technische Daten

Betriebsbedingungen
Betriebstemperatur 0 - 85 °C
Temperaturbereich bei Lagerung -25 - 95 °C
Relative Luftfeuchtigkeit in Betrieb 10 - 80%
Luftfeuchtigkeit bei Lagerung 10 - 80%
Verpackungsdaten
Verpackungsart DIMM
Merkmale
RAM-Speicher 4 GB
Speicherlayout (Module x Größe) 1 x 4 GB
Interner Speichertyp DDR3
Speichertaktfrequenz 1600 MHz
Komponente für PC
Memory Formfaktor 240-pin DIMM
Gepufferter Speichertyp Unregistered (unbuffered)
CAS Latenz 11
Speichertyp PC3-12800
Ursprungsland China
Unterstützt Windows-Betriebssysteme Ja
Unterstützt Mac-Betriebssysteme Ja
Unterstützte Linux-Betriebssysteme Ja
Logistikdaten
Warentarifnummer (HS) 84733020
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hersteller Adressangaben
Corsair Gaming, Inc.
47100 Bayside Parkway
94538 Fremont
USA
EU Verantwortlicher

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.