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CHERRY ST-2100 Intelligenter Zugangskontrollenleser Weiß

Beschreibung

Der CHERRY ST-2100 Intelligente Zugangskontrollenleser in elegantem Weiß ist die perfekte Wahl für alle, die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit schätzen. Mit seiner zuverlässigen PIN-Eingabe und der robusten Bauweise bietet dieses ergonomische Eingabegerät nicht nur Schutz, sondern auch einen angenehmen Druckpunkt und eine hervorragende Haptik.

Der ST-2100 ist ein Alleskönner, der sich ideal für den Einsatz mit Smartcards eignet und eine kostengünstige Alternative zu zugelassenen eGK-Terminals darstellt. Zudem ist er optimal für elektronische Signaturen geeignet. Dank der Plug & Play-Kompatibilität zu den Vorgängermodellen ST-2000 und ST-2052 ist der ST-2100 schnell einsatzbereit und ein Must-Have für jeden Schreibtisch, der auf Sicherheit setzt.

Technische Daten

Technische Details
Typ Intelligenter Zugangskontrollenleser
Autentifizierungstyp Zugangschip/Karte
Fingerabdruckscanner Nein
Zugriffscodeleser Nein
Zugriffschip/Kartenleser Ja
einegbaute Tastatur Ja
Tastatur Anzahl der Tasten 16
Produktfarbe Weiß
Bildschirm
Eingebautes Display Nein
Anschlüsse und Schnittstellen
USB Anschluss Ja
Gewicht und Abmessungen
Breite 150 mm
Tiefe 92 mm
Höhe 55 mm
Gewicht 525 g
Energie
Energieverbrauch 100 mA
Betriebsbedingungen
Betriebstemperatur 0 - 50 °C
Temperaturbereich bei Lagerung -20 - 60 °C
Verpackungsdaten
Verpackungsbreite 195 mm
Verpackungstiefe 154 mm
Verpackungshöhe 67 mm
Paketgewicht 660 g
Kamera
Frontkamera Nein
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.