CHERRY ST-2100 Intelligenter Zugangskontrollenleser Weiß
ST-2100 Intelligenter Zugangskontrollenleser Weiß
107,99 €
Nicht mehr verfügbar
Beschreibung
Der CHERRY ST-2100 Intelligente Zugangskontrollenleser in elegantem Weiß ist die perfekte Wahl für alle, die Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit schätzen. Mit seiner zuverlässigen PIN-Eingabe und der robusten Bauweise bietet dieses ergonomische Eingabegerät nicht nur Schutz, sondern auch einen angenehmen Druckpunkt und eine hervorragende Haptik.
Der ST-2100 ist ein Alleskönner, der sich ideal für den Einsatz mit Smartcards eignet und eine kostengünstige Alternative zu zugelassenen eGK-Terminals darstellt. Zudem ist er optimal für elektronische Signaturen geeignet. Dank der Plug & Play-Kompatibilität zu den Vorgängermodellen ST-2000 und ST-2052 ist der ST-2100 schnell einsatzbereit und ein Must-Have für jeden Schreibtisch, der auf Sicherheit setzt.
Technische Daten
|
Technische Details
|
||
| Typ | Intelligenter Zugangskontrollenleser | |
| Autentifizierungstyp | Zugangschip/Karte | |
| Fingerabdruckscanner | Nein | |
| Zugriffscodeleser | Nein | |
| Zugriffschip/Kartenleser | Ja | |
| einegbaute Tastatur | Ja | |
| Tastatur Anzahl der Tasten | 16 | |
| Produktfarbe | Weiß | |
|
Bildschirm
|
||
| Eingebautes Display | Nein | |
|
Anschlüsse und Schnittstellen
|
||
| USB Anschluss | Ja | |
|
Gewicht und Abmessungen
|
||
| Breite | 150 mm | |
| Tiefe | 92 mm | |
| Höhe | 55 mm | |
| Gewicht | 525 g | |
|
Energie
|
||
| Energieverbrauch | 100 mA | |
|
Betriebsbedingungen
|
||
| Betriebstemperatur | 0 - 50 °C | |
| Temperaturbereich bei Lagerung | -20 - 60 °C | |
|
Verpackungsdaten
|
||
| Verpackungsbreite | 195 mm | |
| Verpackungstiefe | 154 mm | |
| Verpackungshöhe | 67 mm | |
| Paketgewicht | 660 g | |
|
Kamera
|
||
| Frontkamera | Nein | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.