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Bluestork BS-CAM/DO/HD Kuppel IP-Sicherheitskamera Indoor 1280 x 720

Beschreibung

  • Leistung
  • Unterstützung von Positionierung: Innen
  • Typ: IP
  • Tag / Nacht-Modus: Ja
  • Design
  • Produkt-Farbe: Weiß
  • Befestigungstyp: Wand-
  • Formfaktor: Dome
  • Speichermedien
  • Integrierte Festplatte: Nein
  • Anschlüsse und Schnittstellen
  • Anschlusstechnik: Drahtlos
  • Netzwerk
  • Wifi: Ja
  • Systemanforderungen
  • Windows-Betriebssystemen unterstützt: Ja
  • Mac-Betriebssystemen unterstützt: Ja
  • Unterstützte mobile Betriebssysteme: Android, iOS
  • Sicherheit
  • Bewegungsmelder: Ja
  • Video
  • Unterstützte Grafik-Auflösungen: 1280 x 720 (HD 720)
  • Unterstützte Video: 720p
  • Unterstützte Videoformate: H.264
  • Maximale Auflösung: 1280 x 720 Pixel
  • Night Vision
  • LED-Typ: IR
  • Nachtsicht-Abstand: 10m
  • Nachtsicht: Ja

Technische Daten

Systemanforderung
Unterstützt Windows-BetriebssystemeJa
Unterstützt Mac-BetriebssystemeJa
Unterstützte mobile BetriebssystemeAndroid, iOS
Netzwerk
Eingebauter Ethernet-AnschlussNein
WLANJa
Video
Maximale Auflösung1280 x 720 Pixel
Unterstützte VideoformateH.264
Unterstützte Grafik-Auflösungen1280 x 720 (HD 720)
Unterstützte Video-Modi720p
Speichermedium
Eingebaute HDDNein
Sicherheit
BewegungssensorJa
Design
BefestigungstypWand
ProduktfarbeWeiß
FormfaktorKuppel
Nachtsicht
NachtsichtJa
Nachtsichtdistanz10 m
LED TypIR
Leistungen
TypIP-Sicherheitskamera
Unterstützung von PositionierungIndoor
ÜbertragungstechnikKabellos
Tag/ NachtmodusJa
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.