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Bisofice D1002 Telefon Schnurlos 3 Mobilteile mit Anrufbeantworter, Anrufer-ID/Anklopfen, 1,6-Zoll-LCD-Bildschirm, 16 Sprachen, Schnurlostelefon für Büro- und Heimkonferenzen

Beschreibung

Bisofice D1002 Telefon Schnurlos 3 Mobilteile mit Anrufbeantworter

Das Bisofice D1002 ist ein vielseitiges schnurloses Telefon, das sich ideal für Büro- und Heimkonferenzen eignet. Mit drei Mobilteilen und einem Anrufbeantworter, der bis zu 240 Minuten Nachrichten aufzeichnen kann, bietet es maximale Flexibilität und Komfort. Das Telefon verfügt über einen 1,6-Zoll-LCD-Bildschirm und unterstützt 16 verschiedene Sprachen, darunter Deutsch, Englisch und Französisch.

Dank der Anrufer-ID/Anklopfen-Funktion wissen Sie immer, wer anruft, und können wichtige Anrufe priorisieren. Die vorprogrammierten Klingeltöne und die Möglichkeit, 10 verschiedene Klingelmelodien auszuwählen, sorgen dafür, dass Sie jeden Anruf individuell gestalten können.

Das Bisofice D1002 ist nicht nur funktional, sondern auch benutzerfreundlich, mit Funktionen wie Vorwählen, Wahlwiederholung, Wecker und automatischer/manueller Antwort. Es bietet zudem einen Speicher für 30 eingehende und 10 ausgehende Nummern sowie ein Telefonbuch für bis zu 50 Einträge.

Dieses schnurlose Telefon ist die perfekte Lösung für alle, die ein zuverlässiges und vielseitiges Kommunikationsgerät suchen.

Technische Daten

Batterien 6 Lithium-Polymer Batterien erforderlich.
Produktabmessungen 18,5 x 5 x 2,5 cm; 113,6 Gramm
Hersteller Bisofice
Herstellerreferenz NNM2233428381335RB
Marke Bisofice
Farbe D1002
Telefonart Schnurlos
Anzahl der Batterien 6 Lithium-Polymer Batterien erforderlich.
Stromquelle Batteriebetrieben
Art des Zifferblatts Einzelne Tastatur
Artikelmaße L x B x H 18,5 x 5 x 2,5 cm
Art des Anrufbeantworters Digital
Artikelgewicht 113,6 Gramm
Aufnahmekapazität 240 Minuten
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.