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Aursinc WiFi Dstike Deauther Watch V4s (Deauthe & Bad USB) ESP8266 Programmierbares Entwicklungsboard, tragbar, esp8266 + atmega32u4, WiFi-Steuerungswerkzeug, Akku 1000 mAh

Beschreibung

Aursinc WiFi Dstike Deauther Watch V4s (Deauthe & Bad USB)

Die Aursinc WiFi Dstike Deauther Watch V4s ist ein vielseitiges und tragbares Entwicklungsboard, das auf dem ESP8266 und Atmega32u4 basiert. Diese innovative Uhr bietet eine verbesserte Batteriekapazität von 1000 mAh, was eine längere Nutzungsdauer ermöglicht. Mit zwei USB-Anschlüssen kann die Uhr bequem aufgeladen und programmiert werden.

Die V4S-Uhr kombiniert die Funktionen einer Deauther- und Bad USB-Uhr in einem Gerät, was sie leistungsfähiger macht als ihre Vorgängermodelle. Sie ist mit der neuesten Deauther ESP8266-Software ausgestattet und kann verschiedene sichere Tests für WLAN-Netzwerke durchführen. Dank der externen 3-dB-Antenne ist die Signalreichweite verbessert, und es besteht die Möglichkeit, eine größere Antenne hinzuzufügen.

Diese Uhr ist nicht nur ein WLAN-Testwerkzeug, sondern auch ein programmierbares Entwicklungsboard, das sich ideal für die Entwicklung eigener Software eignet. Die Aursinc WiFi Dstike Deauther Watch V4s ist ein unverzichtbares Werkzeug für Technikbegeisterte und Entwickler, die nach einer tragbaren und leistungsstarken Lösung suchen.

Technische Daten

Batterien 1 Lithium-Ionen Batterien erforderlich (enthalten).
Verpackungsabmessungen 15,9 x 10,8 x 8,5 cm; 280 Gramm
Hersteller AURSINC
Herstellerreferenz AURSINC-Deauther Watch V4
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.