Aonokoy HD Media Player 1080p HD WiFi IP Camera, Indoor Monition Detection, Two Way Audio Home Security Baby Monitor Max Support 128GB Micro SD Full First Alert
HD Media Player 1080p HD WiFi IP Camera, Indoor Monition Detection, Two Way Audio Home Security Baby Monitor Max Support 128GB Micro SD Full First Alert
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Beschreibung
Der Aonokoy HD Media Player ist die ideale Lösung für Ihre Heimsicherheit und Babyüberwachung. Mit seiner 1080p HD Videoauflösung liefert er gestochen scharfe Bilder, während die WiFi-Konnektivität eine einfache Verbindung zu Ihrem Netzwerk ermöglicht. Die Bewegungserkennung hält Sie stets informiert, wenn sich etwas in Ihrem Zuhause bewegt. Dank der Zwei-Wege-Audiofunktion können Sie nicht nur hören, was passiert, sondern auch direkt kommunizieren. Mit Unterstützung für Micro SD-Karten bis zu 128GB bietet er ausreichend Speicherplatz für Ihre Aufnahmen. Vertrauen Sie auf den Aonokoy HD Media Player für ein sicheres und vernetztes Zuhause.
Technische Daten
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Produktinformationen
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| Produktname | Aonokoy HD Media Player 1080p HD WiFi IP Camera, Indoor Monition Detection, Two Way Audio Home Security Baby Monitor Max Support 128GB Micro SD Full First Alert | |
| Barcode 1 | 713965258569 | |
| Barcode 2 | X001EV6VXH | |
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Technische Daten
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| Videoauflösung | 1080p HD | |
| Konnektivität | WiFi | |
| Speicherunterstützung | Maximal 128GB Micro SD | |
| Funktionen | Bewegungserkennung, Zwei-Wege-Audio | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.