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ANYOYO USB C 3.2 SSD-Gehäuse für MAC SSD 12+16 PIN MacBook Pro, MacBook Air, Mac Pro, iMac von 2013 bis 2017 Tragbares Speichergehäuse Kompatibel mit M.2 Nvme SSD mit Adapter

Beschreibung

Entdecken Sie das ANYOYO USB C 3.2 SSD-Gehäuse, das speziell für Mac-SSDs mit 12+16 Pins entwickelt wurde. Dieses tragbare Speichergehäuse ist die ideale Lösung für Nutzer von MacBook Pro, MacBook Air, Mac Pro und iMac Modellen aus den Jahren 2013 bis 2017. Mit dem mitgelieferten 2-in-1-Kabel (USB C 3.2 und USB A) sind Sie bestens ausgestattet, um Ihre Daten überallhin mitzunehmen, ohne sich um fehlende Kabel sorgen zu müssen.

Die einfache Installation ermöglicht es Ihnen, die SSD mühelos in das Gehäuse einzusetzen. Das freundliche Design aus einer robusten Aluminiumlegierung sorgt für eine effiziente Wärmeableitung und macht das Gehäuse besonders tragbar – perfekt für unterwegs. Mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 20 Gbit/s können Sie Ihre Daten in Sekundenschnelle speichern und übertragen.

Das Gehäuse ist zudem abwärtskompatibel mit älteren USB-Versionen, sodass Sie auch bei älteren Geräten nicht auf Geschwindigkeit verzichten müssen. Erleben Sie die perfekte Kombination aus Leistung, Design und Kompatibilität mit dem ANYOYO USB C 3.2 SSD-Gehäuse!

Technische Daten

Verpackungsabmessungen 14,8 x 12,8 x 1,9 cm; 62 Gramm
Hersteller ANYOYO
Modellnummer MAC3W-PU
Herkunftsland China
Hardwareschnittstelle USB-C
Marke ANYOYO
Farbe Space Gray
Hardware-Plattform x86_64
Material Aluminium
Hersteller- und EU-Verantwortung

Hinweis zur Produktsicherheit:

Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.

Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.