ANYOYO 40Gbps NVMe SSD Gehäuse für Thunderbolt 4/3, USB4 M.2 NVMe Gehäuse für PCIe 2280 M-Key (B+M Key), USB C Gehäuse kompatibel für Thunderbolt 3/4, Aluminiumlegierung Gehäuse, bis zu 2700 MB/s
40Gbps NVMe SSD Gehäuse für Thunderbolt 4/3, USB4 M.2 NVMe Gehäuse für PCIe 2280 M-Key (B+M Key), USB C Gehäuse kompatibel für Thunderbolt 3/4, Aluminiumlegierung Gehäuse, bis zu 2700 MB/s
58,99 €
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Beschreibung
Entdecken Sie das ANYOYO 40Gbps NVMe SSD Gehäuse, das speziell für Thunderbolt 4/3 und USB4 entwickelt wurde. Dieses elegante Gehäuse aus Aluminiumlegierung überzeugt nicht nur durch sein modernes Design, sondern auch durch eine exzellente Wärmeableitung dank innovativer Wärmeleitpads. Mit einer beeindruckenden Datenübertragungsgeschwindigkeit von bis zu 2700 MB/s ist es die perfekte Wahl für alle, die hohe Leistung und Zuverlässigkeit suchen.
Das werkzeugfreie Design ermöglicht eine mühelose Installation Ihrer M.2 NVMe SSD, während die breite Kompatibilität mit verschiedenen Betriebssystemen für zusätzliche Flexibilität sorgt. Maximieren Sie die Lebensdauer Ihrer SSD und genießen Sie die Vorteile der neuesten Technologie mit dem ANYOYO NVMe Gehäuse!
Technische Daten
| Produktabmessungen | 10 x 6,1 x 1,45 cm; 257 Gramm | |
| Hersteller | ANYOYO | |
| Modellnummer | TBU401 | |
| Herkunftsland | China | |
| Hardwareschnittstelle | Thunderbolt 4 | |
| Marke | ANYOYO | |
| Farbe | Silver | |
| Produktabmessungen | 10L x 5,7B x 1,4H cm | |
| Hardware-Plattform | Universell einsetzbar | |
Hersteller- und EU-Verantwortung
Hinweis zur Produktsicherheit:
Dieses Produkt wurde vor dem 13. Dezember 2024 gemäß der Produktsicherheitsrichtlinie (Richtlinie 2001/95/EG) in der Europäischen Union in Verkehr gebracht. Daher ist es nicht erforderlich, einen spezifischen EU-Verantwortlichen anzugeben.
Die Produktsicherheitsrichtlinie stellt sicher, dass Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, den grundlegenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit entsprechen. Für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen des Allgemeinen Produktsicherheitsrechts (GPSR) in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsregelungen, die keine zusätzliche Benennung eines EU-Verantwortlichen verlangen.
Sollten Sie weitere Fragen zur Produktsicherheit oder zu den Regelungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.